Rado Bau

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Rado Bau
Inhaber: Dominik Radovic
Schloßstraße 31
86497 Horgau

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Rado Bau, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Sie gelten sowohl gegenüber privaten als auch gewerblichen Auftraggebern.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, den Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der gemeinsamen Abstimmung und können Auswirkungen auf Vergütung, Bauzeit und Ausführungsumfang haben.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.

Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich beschrieben sind, gelten grundsätzlich nicht als Bestandteil unseres Leistungsumfangs.

Technisch oder konstruktiv erforderliche Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder nachträglich beauftragte Arbeiten werden gesondert vergütet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Bauvertrag.

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens können Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Schlusszahlungen vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Ausführung und Termine

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten unter dem Vorbehalt, dass sämtliche für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.

Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeiten, Witterungseinflüssen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstigen Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

Hieraus entstehen dem Auftraggeber grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche, soweit die Verzögerung nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

Hierzu gehören insbesondere der Zugang zur Baustelle, erforderliche Genehmigungen, bauseitige Vorleistungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen.

Entstehen durch fehlende Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.

§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs

Während der Bauausführung gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

Soweit sich hierdurch zusätzliche Leistungen oder Kosten ergeben, werden diese gesondert vergütet.

Gegebenenfalls verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.

§ 9 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die gemeinsame Abnahme.

Unwesentliche Mängel berechtigen grundsätzlich nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

§ 10 Gewährleistung

Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, natürlichem Verschleiß oder Eingriffen Dritter beruhen.

Silikon- und Acrylfugen stellen Wartungsfugen dar und unterliegen dem natürlichen Verschleiß. Sie sind daher nicht Bestandteil der Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

§ 12 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Rado Bau
Inhaber: Dominik Radovic
Schloßstraße 31
86497 Horgau